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Wann Widerstand notwendig wird, Teil 1 - Wieso Corona die Allgemeinheit nicht bedroht

Wann Widerstand notwendig wird, Teil 1 – Wieso Corona die Allgemeinheit nicht bedroht

Vielleicht polarisiert derzeit keine Frage so sehr, wie diese: Sind Demonstrationen gegen die Corona-Politik gerechtfertigt?

In dieser Serie gehen wir dieser Frage mit Hilfe aktueller Daten und Fakten auf den Grund. Heute beginnend mit einem kleinen Gedankenexperiment, das uns das Gefahrenpotential von SARS-CoV-2 für die Allgemeinheit vor Augen führt.

COVID-19: Gefahr für die Gesellschaft? Ein Worst-Case-Szenario

Die Sterblichkeit von COVID-19 liegt bei 0,1 bis 0,3 Prozent. Das Median Alter der Verstorbenen in Deutschland liegt laut RKI bei 82 Jahren. Nur circa 4% der Verstorbenen hatten keine ernsthaften Vorerkrankungen. Bis zu 80% der Infizierten bleiben symptomlos. Etwa 95% zeigen höchstens moderate Symptome.

Stellen wir uns vor, alle 83 Millionen Einwohner Deutschlands würden innerhalb von 3 Monaten mit SARS-Cov-2 infiziert. Wäre die öffentliche Ordnung dann in Gefahr?

Nehmen wir eine Sterblichkeit von 0,3 Prozent als Ausgangspunkt an. Bei diesem Wert hätten wir in den drei Ausbreitungsmonaten etwa 250.000 Todesopfer zu beklagen. Davon wäre die Hälfte über 82 Jahre alt und nur etwa 10.000 Verstorbene hätten nicht unter ernsthaften Vorerkrankungen gelitten. Dazu kämen noch etwa 15 Prozent oder etwa 12 Millionen mit höchstens moderaten Symptomen und 4,7% oder etwa 3,9 Millionen mit einer schweren Grippe, von denen jedoch alle überleben würden.

Könnten wir unsere Gesellschaft unter diesen Umständen aufrechterhalten?

Aus individueller Sicht wäre jedes Schicksal tragisch, aus gesellschaftlicher Perspektive wäre der zu beklagende Produktivitätsverlust durch Todesfälle minimal. Wenn wir davon ausgehen, dass Personen mit ernsthaften Vorerkrankungen nicht oder nur sehr begrenzt zur Produktivität beitragen, gelangen wir zu einer Obergrenze von etwa 10.000 Erwerbstätigen, die der Gesellschaft unwiderruflich verloren gingen. Das entspricht etwa 0,0025% aller Erwerbstätigen in Deutschland. Anders ausgedrückt würde die Arbeitskraft eines Unternehmens wie Miele, Rheinmetall oder HUK-COBURG verschwinden.

Angesichts dieser Überlegungen können wir feststellen, dass von der Anzahl an Todesfällen keinerlei direkte Bedrohung für die Überlebensfähigkeit unserer Gesellschaft zu erwarten wäre.

Natürlich bereichern sowohl sehr Alte als auch schwer Kranke die Gesellschaft auf vielerlei, nicht unbedingt messbare Weise und tragen so zu einer lebenswerten Gesellschaft bei. Geht es jedoch um die Frage nach der Überlebensfähigkeit einer Gesellschaft, fällt ihre Präsenz weniger ins Gewicht.

Von den zu erwartenden Todesfällen geht keine Gefahr für den Bestand der Gesellschaft aus. Welchen Effekt aber hätten etwa 16 Millionen Erkrankte mit moderaten bis ernsthaften Symptomen?

Der WHO zufolge erholen sich mild an COVID-19 Erkrankte in in zwei Wochen und Betroffene mit schweren Symptomen in drei bis sieben Wochen. Rechnen wir im folgenden mit durchschnittlich fünf Wochen Genesungszeit für schwer Erkrankte. Gehen wir davon aus, dass während der Krankheitsperiode alle betroffenen zuhause bleiben. Sie tragen in dieser Zeit also nicht zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft bei.

Die Gesellschaft müsste in diesem Falle maximal einen Ausfall an geleisteter Arbeitszeit von 12 mal 2 plus 4 mal 5 Millionen Wochen, also von insgesamt 44 Millionen Wochen verkraften. Das entspricht bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von etwa 35 Stunden einem Leistungsausfall von circa 1,5 Milliarden Stunden im angenommenen Verbreitungszeitraum von 3 Monaten.

Kann die Gesellschaft das überstehen?

In den zweiten Quartalen der Jahre 2017, 2018 und 2019 wurden durchschnittlich 14,7 Milliarden Arbeitsstunden von Erwerbstätigen in Deutschland geleistet. Im zweiten Quartal 2020 waren es 13,3 Milliarden Stunden. Damit war die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden um 1,4 Milliarden Stunden geringer, als im Vorjahreszeitraum.
Vergleichen wir dies mit dem hypothetischen Einbruch der geleisteten Arbeitszeit in unserem Worst-Case-Szenario erhalten wir eine Differenz von 0,1 Milliarden nicht geleisteten Arbeitsstunden.

Wir wissen durch Beobachtung, dass die Gesellschaft einen Leistungsausfall von 1,4 Milliarden Arbeitsstunden in einem Zeitraum von 3 Monaten recht gut verkraften kann.
Da unsere Gesellschaft nicht den Eindruck erweckt, sie stünde kurz vorm Zusammenbruch, können wir gerechtfertigt davon ausgehen, dass auch ein Verlust von 1,5 Milliarden Arbeitsstunden in 3 Monaten gut zu verkraften wäre.

Wir sehen also, dass auch von einer Lähmung der Gesellschaft durch viele symptomatisch an COVID-19 Erkrankte in einem kurzen Zeitraum keine substantielle Gefahr ausginge.
Das Ergebnis unseres Gedankenexperiments ist klar: Die Überlebensfähigkeit unserer Gesellschaft wird weder durch erwartete Anzahl an zu beklagenden Todesfällen, noch durch die nicht tödlich verlaufenden Krankheitsfälle bedroht.

Pauschale Einschränkungen der Grundrechte aller Bürger sind daher nicht dadurch begründbar, dass eine Gefahr für die Allgemeinheit bestehe. Die Regierung hat die Pflicht, diese oder ähnliche Überlegungen selbst anzustellen und ihnen entsprechend zu handeln. Stattdessen bekämpft sie entsprechende Anstrengungen aus den eigenen Reihen massiv und beschließt Maßnahmen, die großen Schaden an der Allgemeinheit anrichten.

Unter diesen Umständen müssen wir uns der Regierung friedfertig und entschlossen entgegenstellen. Unter diesen Umständen wird Widerstand zur Notwendigkeit.

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