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Wie das Rentensystem Geld von unten nach oben umverteilt

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Laut Sozialministerium liegt mehr als die Hälfte der gesetzlichen Renten unter 1.100 € pro Monat. Das ging aus einer Anfrage der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht im Jahre 2024 an die Bundesregierung hervor.

Als Hauptgrund für diesen Missstand wird häufig die Überalterung der Gesellschaft genannt. Dies stimmt jedoch bestenfalls teilweise. Nach einer Schätzung des Vereins Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. fallen mindestens 34 % aller Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für sogenannte versicherungsfremde Leistungen an.

Bei versicherungsfremden Leistungen handelt es sich um Leistungen, die der Rentenversicherung aufgebürdet werden, für die aber niemand Beiträge entrichtet hat. Nach 1945 mussten zum Beispiel Millionen von Kriegsteilnehmern, Kriegswitwen und Heimatvertriebenen versorgt werden.

Nach der Deutschen Wiedervereinigung wurde die DRV für die Zahlung der Pensionen von DDR-Beamten wie Lehrern, Polizisten oder Politikern verantwortlich gemacht, während die Vermögenswerte der DDR in das Vermögen der Bundesrepublik überführt wurden.

Vereinfacht gesagt wurden die Vermögen der DDR zu den Vermögen aller, also einschließlich der Beamten, Selbstständigen und Politiker, während die hohen Rentenverpflichtungen der DDR ausschließlich den Arbeitern und Angestellten auferlegt wurden.

Ein aktuelles Beispiel ist die geplante Ausweitung der Mütterrente. Werden die von der Bundesregierung beschlossenen Erhöhungen umgesetzt, wird die gesetzliche Rentenkasse mit voraussichtlich 5 Milliarden Euro zusätzlich jedes Jahr belastet.

All diese politischen Maßnahmen können sinnvoll sein, darum geht es hier nicht. Der Punkt ist, dass sie gesamtgesellschaftlich gewollt sind, aber ausschließlich der ohnehin wirtschaftlich und politisch benachteiligten Schicht der Arbeiter und Angestellten aufgebürdet werden.

Wer profitiert von dieser Regelung? Das sind hauptsächlich Personen, die hohe und sichere Gehälter genießen, wie Politiker, Richter und höhere Beamte. Also genau jene, die die entsprechenden Gesetze schaffen und in den Gerichten über deren Anwendung urteilen.

Dazu passend haben deutsche Gerichte in einer Reihe von bemerkenswerten Urteilen über die letzten Jahrzehnte stets zulasten der Beitragszahler gehandelt. So stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss von 2008 beispielsweise fest, dass der Eigentumsschutz des Grundgesetzes nicht für die Zwangsbeiträge der Versicherten der DRV gilt. Zuvor, im Jahre 1994, stellte das Verfassungsgericht bereits die Beiträge zur Rentenversicherung rechtlich gleich mit öffentlichen Mitteln, also mit Steuermitteln, die der Politik praktisch zur freien Verfügung stehen. Das Bundessozialgericht griff diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bereits 1998 auf und legte per Rechtsprechung fest, dass die Zwangsbeiträge der Versicherten nicht zwangsläufig zu entsprechenden Leistungen für die Beitragszahler führen müssen.

Zusammengefasst werden Arbeiter und Angestellte unter Aushebelung elementarer Grundrechte für gesamtgesellschaftliche Aufgaben belastet, während vor allem Politiker, Beamte und Richter entlastet werden.

Doch wie hoch ist der Gesamtschaden für Arbeitnehmer und Angestellte wirklich?

Genau weiß die Öffentlichkeit das leider nicht, da sowohl die DRV als auch die Politik sich weigern, die Höhe der sachfremden Leistungen offen anzugeben.

Außerdem müssen noch die sogenannten Zuschüsse des Bundes zur Rente berücksichtigt werden. Sie gehören mit über 125 Milliarden Euro allein für das Jahr 2025 zu den größten Einzelposten des Bundeshaushaltes. Die Bezeichnung „Zuschüsse“ erweckt dabei den Anschein, als würde die Allgemeinheit die Renten bezuschussen. In Wahrheit decken diese Zuschüsse jedoch nur einen Teil der sachfremden Leistungen ab, die die Allgemeinheit der gesetzlichen Rentenversicherung auferlegt. Faktisch bezuschussen die Zwangsbeiträge der Pflichtversicherten die Allgemeinheit jährlich mit zweistelligen Milliardenbeträgen.

Laut der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. hat sich so inzwischen ein Fehlbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung von 1.070 Milliarden Euro zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ergeben.

Um das ins Verhältnis zu setzen: 1.000 Milliarden Euro konservativ an den Kapitalmärkten angelegt ergäben bei 5 % Rendite 50 Milliarden Euro Gewinn pro Jahr. Umgerechnet auf die etwa 20 Millionen Empfänger von Altersrente in Deutschland ergäbe das eine Rentenerhöhung von über 200 € pro Monat pro Rentner – nur aus den Erträgen des Kapitalstocks! Anders gesagt könnten die eingangs erwähnten 1.100 €, die mehr als die Hälfte der Rentenempfänger höchstens erhalten, um etwa 20 % erhöht werden, und die Rentenkasse hätte zusätzlich ein Finanzpolster von weit über einer Billion Euro, wenn es diese sachfremden Leistungen zugunsten üppiger Pensionen von Staatsdienern, Richtern und Politikern nicht gäbe.

Nimmt man dieselben Zahlen an und lässt sie den Versorgungsempfängern im öffentlichen Dienst zukommen, also den etwa 1,8 Mio. pensionierten Richtern, Beamten und Politikern, so erhalten wir ca. 28.000 Euro pro Jahr und Pensionsempfänger oder etwa 2.300 € pro Monat zusätzlich – ausschließlich aus Zinszahlungen des angesparten, fiktiven Vermögens von einer Billion Euro. Die Durchschnittspension bei Pensionären des öffentlichen Dienstes betrug Anfang 2024 rund 3.224 €. Rechnet man die Durchschnittsrente aus der DRV von etwa 1.100 € (Median und Durchschnitt liegen hier nah beieinander) und addiert die etwa 2.300 € angenommener Rendite, wenn der Fehlbetrag der DRV als Vermögen zur Verfügung stünde, erhält man 3.400 €, was sehr nah an der tatsächlichen Durchschnittspension von etwa 3.224 € liegt.

Das Loch, das die sachfremden Leistungen in die Renten der Arbeiter und Angestellten reißen, erklärt also sehr gut die höheren Renten von Beamten, Politikern und Rentnern.

Diese Rechnung ist zwar stark vereinfacht, gibt aber einen Eindruck von der Dimension der Umverteilung. Diese Umverteilung ist hochgradig ungerecht und ein Zeichen dafür, wie schamlos sich eine bestimmte Klasse auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung bereichert.

Grundsätzlich liegt hier das Problem zugrunde, dass die Kosten oder Folgen von Entscheidungen von den Entscheidungsträgern selbst entkoppelt sind. Das führt meist zu gesamtgesellschaftlich schlechten Entscheidungen und ist ein Thema, dem ich mich in einem meiner kommenden Artikel widmen möchte.

Die Lösung zur Vermeidung dieser Art von Problemen sind häufig dezentrale Ansätze, bei denen Entscheidungsträger nahe an den Folgen ihrer Entscheidungen operieren und von ihnen selbst betroffen sind.

Im Falle zentraler staatlicher Aufgaben wie der Altersversorgung ist ein zentralisiertes Modell jedoch womöglich die bessere Wahl. In solchen Fällen muss jedoch ein Höchstmaß an Transparenz und Gerechtigkeit sichergestellt werden.

Für ein umlagefinanziertes Rentensystem bedeutet dies, dass alle Ein- und Auszahlungen in einem System zusammengefasst werden sollten.
Dieser Wandel wird jedoch nicht von selbst stattfinden. Daher ist genau diese Forderung Teil des Wahlprogramms von MENSCHLICHE WELT.

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