
Politik
Wie sieht die Politik der Inneren Sicherheit der MENSCHLICHEN WELT aus?
Im TAGESLICHT Magazin veröffentlichen wir immer wieder einzelne Positionen der Partei MENSCHLICHE WELT zu aktuellen Themen. In diesem Beitrag geht es um Innere Sicherheit.
Sollte es eine Kontrollinstanz für Rechtsextremismus bei der Polizei geben?
Nein. Hinsichtlich der allgemein ansteigenden Kriminalität, besonders der Gewaltkriminalität, sollte sich die Polizei auf diese konzentrieren können.
Die MENSCHLICHE WELT setzt sich für eine gute Bildung, Ausbildung und Wirtschaft ein, die Kriminalität vorbeugen.
Sollte die Bundespolizei an Bahnhöfen Software zur automatisierten Gesichtserkennung einsetzen dürfen?
Nein. Gesichtserkennung aus Videoaufnahmen ist aus mehreren Gründen problematisch:
Erstens produziert diese Technologie viele Fehler, die enorme Folgen für die Betroffenen haben können. Zweitens stellt sie einen enormen Eingriff in die Privatsphäre unschuldiger Menschen dar. Zudem ist ihr Nutzen bei der Strafverfolgung bisher sehr zweifelhaft.
MENSCHLICHE WELT setzt sich für die intensive Ausweitung von Kriminalitätsprävention anstelle solch einer Ausweitung der Videoüberwachung ein.
Sollten unter 14-Jährige strafrechtlich belangt werden können?
Nein. Die geistigen Kapazitäten von unter 14-Jährigen sind oft noch nicht voll entwickelt.
Dennoch gibt es große Unterschiede zwischen 8-Jährigen und 13-Jährigen. Besonders die absichtliche Ausnutzung der Straffreiheit sollte strenge Folgen haben.
Diese Folgen sollten hauptsächlich dazu dienen, das Verhalten des Bestraften zu verbessern.
Sollten härtere Strafen für Angriffe auf Polizeikräfte und Rettungspersonal gelten?
Ja. Polizeikräfte sind erhöhten Gefahren ausgesetzt. Sie sollten besonders geschützt werden. Die härteren Strafen sollten nur der Korrektur des Gewalttätigen dienen und nicht ein Ausdruck von Rache sein.
Sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgelöst werden?
Nein. Geheimdienste sind mit besonderen Vorrechten ausgestattet, um die Bevölkerung vor Bedrohungen zu schützen. Solange der Verfassungsschutz diese Aufgabe umsetzt und politisch neutral handelt, sollte er bestehen.
Heutzutage scheint der Verfassungsschutz fallweise missbraucht zu werden, um etablierte Parteien vor Konkurrenz durch andere Parteien und Kritik von der Bevölkerung zu schützen. Er käme damit seiner Aufgabe nicht nach. Das muss unabhängig untersucht und ggf. korrigiert werden.
Sollten Behörden zu Strafverfolgungszwecken auf verschlüsselte Online- Kommunikation (z.B. Chats oder E-Mails) zugreifen dürfen?
Ja. Grundsätzlich gilt laut Artikel 10 des Grundgesetzes das Post- und Fernmeldegeheimnis. Einschränkungen dieses Grundrechtes sind bereits heute im Artikel 10 Absatz 2 geregelt.
Für den Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation sollten dieselben strengen Vorgaben gelten wie für das Öffnen von Briefen.
Sollte der Besitz geringer Mengen Cannabis wieder strafrechtlich verfolgt werden?
Nein. Cannabis ist eine schädliche Droge. Viele Menschen leiden unter den Folgen des Cannabiskonsums.
Gleichzeitig ist es nicht zielführend, die Konsumenten zu bestrafen. So stieg der Konsum in den letzten 3 Jahrzehnten stetig an, trotz der damals bestehenden Strafbarkeit. Wirksamer Schutz besteht für uns darin, vor den Gefahren des Cannabiskonsums aufzuklären, und in der Strafverfolgung von illegalen Händlern.
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