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11.7.

Impfschäden: Gesetz schränkt Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ein.

Anhören:

Vor der Sommerpause hat der Bundestag recht unbemerkt ein neues Gesetz beschlossen, das sich mit Folgen der mRNA-Impfstoffe befasst.

Das Gesetz beschreibt zu erwartenden Folgen der Impfung und schränkt das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ein.

Bitte lesen Sie sich den Text selbst durch:

“Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 21 Impfstoffe


Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.”

 

Hier der Link zur Seite der Regierung

Eine ethische Bundesregierung sollte die Menschen über diese zu erwartenden Impffolgen aufklären. 

Hier und hier haben wir diese Information in einem einfachen und lesenswerten Artikel gefunden. Wir empfehlen Ihnen, diesen zu lesen. 

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